unlauteren Wettbewerbs

Die Fälle von unlauterem Wettbewerb und der Fälschung von Produkten / Marken sind in Italien ein immer mehr verbreitetes Phänomen, auch aufgrund des übermäßigen Wachstums der Länder des Ostens, vor allem der Volksrepublik China, die Produkte auf unseren Märkten einführen und dabei alle internationalen Bestimmungen ignorieren.

Klargestellt werden sollte, dass, gemäß der Zivilprozessordnung (Art. 2598), unbeschadet der Bestimmungen über den Schutz der Unterscheidungszeichen und gewerblichen Schutzrechte, derjenige unlauteren Wettbewerb begeht, der:

  • Namen und Unterscheidungszeichen benutzt, die geeignet sind, um Verwechselungen mit den von anderen rechtmäßig gebrauchten Namen und Unterscheidungszeichen herbeizuführen, oder die Erzeugnisse eines Wettbewerbers sklavisch nachahmt oder mit irgendeinem anderen Mittel Handlungen begeht, die geeignet sind, um Verwechselungen mit Erzeugnissen und der Tätigkeit eines Wettbewerbers herbeizuführen;
  • Nachrichten und Werturteile über die Erzeugnisse und die Tätigkeit eines Wettbewerbers verbreitet, die geeignet sind, diese in Misskredit zu bringen, oder sich Vorzüge der Erzeugnisse oder des Unternehmens eines Wettbewerbers anmaßt;
  • Direkt oder indirekt irgendein anderes Mittel benutzt, das mit den Grundsätzen der beruflichen Korrektheit nicht in Einklang steht und geeignet ist, das Unternehmen eines anderen zu schädigen.

Nach einer sorgfältigen Analyse des Falls leitet INSIDE eine Reihe von Ermittlungsverfahren durch Gutachter ein, die darauf abzielen, den unlauteren Wettbewerb und/oder die Fälschung von Produkten, die dem Unternehmen, Inhaber der Marke und des entsprechenden Know-hows wirtschaftliche und Image-Schäden zuführen, festzustellen.